Hallo Ingrid,
das hängt meiner Meinung nach an der Art und Weise der Bestellung in den Schulämtern. Wenn über die Ämter eine Sammelbstellung läuft, muss diese wegen des Volumens öffentlich ausgeschrieben werden. Hierüber sollten dann alle Bücher für die Kinder laufen.
Jede Schule bekommt aber den Eigenanteil der Eltern direkt von diesen. Und dieser Anteil muss dann nach meiner Kenntnis nicht über die zentrale Bestellung laufen und kann ebenso für zusätzliches Lehrmaterial (z.B. Material der Rechtschreibwerkstatt) verwandt werden. Darüber sollte dann aber die Schulkonferenz in den Etatbesprechungen informiert werden.
Ich hoffe, die Angaben helfen euch bei der Planung. Ansonsten frag doch mal mit deiner Schulleitung direkt beim Schulamt nach.
Schöne Grüße aus Münster
Gerd